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FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Geschäftsführers bei Abgabe falscher Steuererklärung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung des Geschäftsführers bei Abgabe falscher Steuererklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
- BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
Er hat deshalb Steuererklärungen rechtzeitig und wahrheitsgemäß abzugeben (§ 18 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz ), die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln der Gesellschaft zu entrichten und dabei insbesondere, wenn die Mittel zur Befriedigung aller Gläubigen nicht ausreichen, den Steuerfiskus nicht gegenüber anderen Gläubigern zu benachteiligen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII 83/87, BStBl. II 1988, 859). - BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92
Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des …
Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
Nach der Rechtsprechung zu § 69 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VII B 163/05, BFH/NV 2006, 1439 , BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BFHE 175, 509 , BStBl II 1995, 278) kann dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen zugerechnet werden, wenn ihn persönlich ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft bzw. für ihn ein Anlass bestand, die inhaltliche Richtigkeit der von dem steuerlichen Berater gefertigten Steuererklärung zu überprüfen. - BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …
Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
Nach der Auffassung des BFH hat der Steuerpflichtige unter anderem die Pflicht, die von seinem steuerlichen Berater vorbereitete Erklärung darauf hin zu überprüfen, ob sie alle Angaben tatsächlicher Art. enthält und er vor allem die im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachten muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8). - BFH, 20.04.2006 - VII B 163/05
Geschäftsführerhaftung; Beratung durch Steuerberatungsgesellschaft
Auszug aus FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
Nach der Rechtsprechung zu § 69 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VII B 163/05, BFH/NV 2006, 1439 , BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BFHE 175, 509 , BStBl II 1995, 278) kann dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen zugerechnet werden, wenn ihn persönlich ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft bzw. für ihn ein Anlass bestand, die inhaltliche Richtigkeit der von dem steuerlichen Berater gefertigten Steuererklärung zu überprüfen.